Waldbesitzer und Jagdpächter – gemeinsam für eine nachhaltige Waldnutzung
Mit dem Jagdrecht in Deutschland hat der Gesetzgeber ein System geschaffen, das sich bewährt hat und eine nachhaltige Nutzung der Wildbestände unter ökologischen, ökonomischen sowie unter Tierschutzaspekten sichert. Wollte man das Wesen des Jagdrechts in Deutschland beschreiben, stünden zwei Begriffe unbestritten an erster Stelle: die Hegepflicht und das Reviersystem. Die Hegepflicht steht für den Schutz und Erhalt eines artenreichen, ausgewogenen Wildbestandes - im Einklang mit den Interessen der Land- und Forstwirtschaft und dem Natur- und Artenschutz. Das Reviersystem garantiert die flächendeckende Wahrnehmung der umfassenden Verantwortung der Jagd für Mensch und Natur.
Darüber hinaus enthält das Jagdrecht verschiedene Regelungen, die das Verhältnis von Jagd und Tierschutz in wichtigen Bereichen regeln. Hierzu zählen die Jagdbeschränkungen und Pflichten bei der Jagdausübung, darunter zum Beispiel das Verbot quälerischer Fanggeräte, das Bejagungsverbot von Elterntieren oder das Verbot der Bejagung von Wild in der Schonzeit. Ein Großteil der dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten ist im Wald zu finden. Zur natürlichen Nahrung des wiederkäuenden Schalenwildes zählen Knospen und Triebe und insbesondere beim Rotwild nicht verborkte Baumrinde. Waldbaulich relevante Verbiss-, Fege- und Schälschäden können dort entstehen, wo Schalenwildbestände zu hoch sind, Störungen die Verteilung des Wildes beeinflussen oder Biotopverhältnisse sich verändern. Stabile, vielfältig strukturierte Wälder lassen sich dadurch erzielen, dass die Schalenwildbewirtschaftung im Einklang mit den bundes- und landesrechtlichen Regelungen sowie den waldbaulichen Erfordernissen erfolgt.
Für die in den letzten Jahren bundesweit drastisch angestiegenen Schwarzwildbestände gilt das gleiche: Es muss eine intensive Bejagung, vor allem durch Eingriff in die Jugendklasse, erfolgen, um das Schwarzwild wirksam und nachhaltig zu reduzieren und damit den Ausbruch von Seuchen und Schäden im Feld zu vermeiden.
Zum Interessenausgleich von Wald- und Wildbewirtschaftung muss der Dialog und die Kooperation zwischen Grundeigentümern, Jagdpächtern und Jagdbehörden intensiviert werden. Eine verstärkte Beteiligung der Waldbesitzer ist notwendig und im Rahmen der bestehenden Regelungen des Bundesjagdgesetzes möglich. Dazu beginnen die Vertreter der Landnutzerverbände noch in diesem Monat einen konstruktiven DialogIn jedem Fall ist neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften das Beherrschen des erforderlichen Wissens und Könnens und die ethische Einstellung des Jägers und der Jägerin zum Tier für eine verantwortungsvolle Jagdausübung von entscheidender Bedeutung.
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Sehr geehrter Herr Bleser
Zwei Fragen zu Ihrem Kommentar habe ich:
1. Was genau meinen Sie mit”Eine verstärkte Beteiligung der Waldbesitzer ist notwendig”
Beteiligung woran? Am Dialog?
2. Warum soll im Wald eine intensivere SW-Bejagung stattfinden? Das SW ist im Wald doch kein Schadwild? Ist es nicht sinnvoll, das SW im Feld scharf zu bejagen und im Wald in Ruhe zu lassen?
Beste Grüße