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Leidenszeit für Wölfin nach Autounfall: Würde der Wolf dem Jagdrecht unterliegen, wäre das nicht passiert!

Veröffentlicht am 08.04.2011 von Lilo Schön

Siegel

In der Nacht vom 26. zum 27. Februar 2011 wurde auf der B 169 nördlich von Drebkau im Landkreis Spree-Neiße eine junge Wölfin von einem Auto angefahren. Bevor die schwer verletzt Wölfin endlich mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erlöst wurde, musste sie ein stundenlanges Martyrium erleiden. Ihr Pech war, dass sie zu einer nur nach dem Naturschutzrecht geschützten Art gehört, die nicht dem Jagdrecht unterliegt. 

Aus diesem Fall von „Euthanasieverschleppung“, wie das Prof. Dr. Jörg Luy, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierverhalten am Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin nannte,  lernen wir, dass die Jäger in den Schutz der Wölfe über das Jagdrecht eingebunden werden müssen; denn Jagd ist auch Hegepflicht, und Jagdrecht ist Schutzrecht für die Wildarten, die vom Aussterben bedroht sind.  Es gibt viele Wildtierarten nur deshalb noch, weil sie dem Jagdrecht unterliegen. Die Jägerschaft hat entsprechende Hege- und Pflegeprogramme z.B. für Rebhuhn, Wachtel oder Feldhase aufgelegt. So ist in den letzten 100 Jahren keine dem Jagdrecht unterliegende Art ausgestorben.

Wenn der Wolf dem Jagdrecht unterliegen würde, würde das nicht heißen, dass er auch geschossen werden darf. Eine Jagdzeit für den Wolf wäre damit nämlich nicht verbunden, weil der Wolf auch nach der FFH-Richtlinie geschützt ist, die eine Bejagung verbietet. Er unterläge aber der Hegeverpflichtung und dem Artenschutz der Jagdgesetzgebung. Ein Monitoring, zu dem die FFH-Richtlinie verpflichtet, könnte einheitlich gesetzlich geregelt und von den Jägern durchgeführt werden. Die Kontrolle der Wildtierarten gehört im Interesse der Landeskultur zu den Pflichten der Jägerschaft.                                                                                         

Wenn der Wolf dem Jagdrecht unterliegen würde, heißt das aber auch, dass im Falle des beschriebenen Autounfalls der zuständige Jäger einen Gnadenschuss hätte anbringen dürfen, um der Wölfin unnötige Leiden zu ersparen. Das wäre praktizierter Tierschutz durch das Jagdrecht statt Tierquälerei im Auftrag des Naturschutzes!

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9 Kommentare

  1. Ganz ehrlich – niemand hätte Notiz davon genommen, wenn ein Tierazt, ein Jäger oder auch ein Polizist das leidende Tier erlöst hätte. Und wenn doch, hätte derjenige ganz sicher keine Strafe zu befürchten gehabt.
    Jeder normal denkende Mensch hätte dafür Verständnis gehabt. Die immer wieder
    vorkommenden “Fehlabschüsse” bei geschützten Arten (für die ich wiederum kein Verständnis habe), wie sie z.B. bei Wildkatzen nicht selten sind, werden doch auch nicht aufgebauscht und fallen unter die Rubrik “kann passieren”.

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  2. Waldkauz sagt:

    Hallo Gabi… Erlösung durch Tierarzt ja. Jäger und Polizist bei Tieren die unter Naturschutz stehen nein.

    Wolf ins Jagdrecht niemals

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  3. @ Waldkauz: endlich diskutiert mal jemand mit mir! Wo siehst Du den Unterschied, ob die Tiere geschützt sind, oder nicht? Leiden ist Leiden. Und jedes leidende Tier sollte erlöst werden dürfen. Ob Polizisten das können, ist natürlich eine Überlegung wert. Bei Rindern geht es ja oft genug schief, das stimmt. Mit Jäger meinte ich nicht die Hobbytrophäensammler, sondern Berufsjäger. Und nur die.

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  4. Waldkauz sagt:

    Hallo Gabi,
    ja da hast Du recht.. Leiden ist Leiden. Ich denke hier an den Wolf der naturrechtlich geschützt ist.Ein Jäger und Polizist sind wohl in der Lage einen Fangschuß zu setzen, aber Bitte nicht beim Wolf… wer kann schon einen Wolf vom Hund unterscheiden. Wer einen Wolf anfährt… ich denke an Wolfsgebiet, wird doch in der Lage sein.. die Polizei anzurufen und diese den Tierarzt.

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  5. Waldkauz sagt:

    Wie lange liegt das angeschossene Wild im Wundbett, wenn kein Hund zur Nachsuche da ist.
    Manchmal auch die ganze Nacht.. was sind das für unnötige Leiden.. da muß kein Wolf ins Jagdrecht.

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  6. Ob Wolf oder andere derzeit geschützte Tiere: Im Jagdrecht sind sie eindeutig besser geschützt als im Naturschutzrecht. Jäger haben dann die Hegepflicht, Jäger haben die Schutzverpflichtungen, müssen z.B. in Notzeiten füttern, sie vor Wildkrankheiten schützen. So sagt es das Jagdrecht. Diese Verpflichtungen kennt das Natur- und auch das Tierschutzrecht nicht.
    Zum Thema Erlösen eines Tieres von Schmerzen: Es ist geradezu idiotisch, für dem Jagdrecht unterliegende Tiere eine Tötung, wenn keine andere Möglichkeit besteht, zu erlauben, aber nicht anderen Tieren. Das den Tieren zu verweigern, die unter Arten- oder Tierschutz stehen, mag verstehen, wer will. Das ist widersinnig. Und den Ruf nach einem Tierarzt, wenn ein Tier nach vernünftiger Einschätzung nicht mehr zu retten ist, weil zum Beispiel ganze Gliedmaßen abgerissen oder der Kiefer nicht mehr vorhanden ist, führt nur zur Leidensverlängerung und ist unvernünftig.

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  7. Waldkauz sagt:

    Bleiben wir doch mal beim Wolf… einen Wolf braucht man nicht füttern, er braucht auch sonst keine Hege.Was ein Wolf braucht, ist ein großes Jagdgebiet wo er in Ruhe jagen kann.
    Natürlich gilt Tötung auch für den Wolf, aber nicht durch den Jäger, sondern durch den Tierarzt. Ein Tierarzt ist genauso schnell zu erreichen wie ein Jäger.

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  8. Stern sagt:

    Sehr geehrte Frau Schön
    Obwohl ich selbst Jäger bin, muss ich Ihrer Aussage, dass in den letzten 100 Jahren keine dem Jagdrecht unterliegende Tierart ausgestorben wäre, ausdrücklich widersprechen.
    Vom Wisent gibt es seit 1927 keine freilebende Population in Mitteleuropa mehr.
    Ds Auerwild ist nur noch außerordentlich selten in Mitteleuropa anzutreffen.Von der Großtrappe
    gibt es in D nur noch eine stabile Population in Brandenburg.
    Gerade das Beispiel der Großtrappe macht deutlich, dass gefährdete Tierarten eben nicht
    ins Jagdrecht gehören:Im Dez. 2010 erlegte ein Jäger eine Großtrappe und begründete dies als Hegeabschuss. Die anschl. veterinärmedizinische Untersuchung ergab aber keine Anhaltspunkte, die einen Hegeabschuss gerechtfertigt hätten.
    Stern

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  9. Sehr geehrte Herrschaften,
    der Wolf hat im Jagdrecht momentan absolut nichts zu suchen. Die Aussage der Wolf wird im Jagdrecht besser geschützt halte ich offen gesagt für einen reinen Vorwand seitens einem Großteil der Jägerschaft, um gezielte Abschüsse als sogenannte Hegeabschüsse zu deklarieren. Ggf. muss der Gesetzgeber überlegen ob er seinen Beamten sprich Förster, Polizisten eine mögliche Ausnahmegenehmigung erteilt um ein möglichst kurzes Leiden von angefahrenen Wölfen zu gewährleisten. Die Gefahr das mit einem Wolf im Jagdrecht Schindluder getrieben wird ist meines erachtens als sehr hoch einzustufen. Desweiteren sollten soviele Wölfe als irgend mögliche nicht sichtbar telemetriert. (Sender unter die Haut) Das hat einen Grund:
    Das Abwanderverhalten und die Ausbreitung der Wölfe festzustellen. Desweiteren erleichtert es das Auffinden gestorben oder getöteter Tiere.
    Desweiteren gehört jedem Jäger der einen Wolf außerhalb des Gesetzes erlegt eine Geldstrafe auferlegt, an der er nachhaltig zu schaffen hat, im gleichen Atemzug gehört ihm der Jagdschein auf LEBZEIT aberkannt. Oder es sollten strikte Richtlinien getroffen werden, dass sich der Jäger für einen falsch angesprochenen Hegeabschuss vor dem Gesetz zu rechtfertigen hat. Schließlich sind große Teile der Jägerschaft sehr wohl daran interessiert Jagdgenossen die sowohl vorsetzlich als auch versehentlich ein falsches Stück (Führend oder keine JAgdzeit) anzeigen, oder selbige zur Selbstanzeige auffordern. Das sehe ich vollkommen ein, jedoch habe ich ein Problem damit, dass ein Tier das in unseren Wäldern höchst selten ist, als Selbstverständlichkeit wahr genommen wird, unter dem Deckmantel des Tierschutzes zum Abschuss freigegeben werden soll.

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